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Informationen zu öffentlichen Förderprogrammen
Nordrhein-Westfalen, der Bund und die Europäische Union bieten interessante öffentliche Finanzierungshilfen für gewerbliche Unternehmen und Angehörige der freien Berufe. Diese Förderung mittels nicht rückzahlbarer Zuschüsse und zinsgünstiger langfristiger Darlehen, Bürgschaften und Haftungsfreistellungen soll
- den notwendigen Strukturwandel fortsetzen,
- die Beschäftigung verbessern,
- die Bereitschaft zur Innovation fördern und
- dem Umweltschutz dienen.
Förderanträge können Sie bei einem Kreditinstitut Ihrer Wahl stellen. Vor Einreichung des formgebundenen Förderantrages bei der Hausbank darf grundsätzlich mit der Durchführung der Maßnahme nicht begonnen werden. Wenn Sie für die Aufnahme von Krediten zur Finanzierung des Vorhabens nicht über ausreichende bankübliche Sicherheiten verfügen, kann eine Ausfallbürgschaft bis zu 80 % der Bürgschaftsbank NRW oder des Landes NRW beantragt werden.
Wir informieren Sie über...
- öffentliche zinsgünstige Darlehen
- Risikokapital / Kapitalbeteiligungen
- Bürgschaften
...und entwickeln gemeinsam mit Ihnen und / oder Ihrem Berater Finanzierungskonzepte".
Ansprechpartner: Hajo Dotzel
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